Als Beamt:in auf Widerruf bekommst du keine Ausbildungsvergütung, sondern Anwärterbezüge. Ihre Höhe richtet sich nach deinem Eingangsamt – also der Laufbahn, in die du startest. Dazu kommt bei Bedarf ein Familienzuschlag für Ehepartner und Kinder. Hier findest du die Orientierungswerte für Baden-Württemberg (Stand ab 01.04.2026) und was sie fürs Netto bedeuten.
Was sind Anwärterbezüge?
Anwärterbezüge sind die monatlichen Bezüge während des Vorbereitungsdienstes (Referendariat). Sie bestehen im Kern aus dem Anwärtergrundbetrag, der pauschal an dein Eingangsamt geknüpft ist – nicht an ein individuelles Gehalt. Anders als Angestellte zahlst du davon keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung. Stattdessen sicherst du dich über die Beihilfe deines Dienstherrn und eine private, beihilfekonforme Krankenversicherung ab.
Anwärter-Grundbeträge nach Laufbahn (BW, ab 01.04.2026)
Die folgenden Werte sind die monatlichen Anwärter-Grundbeträge zur groben Orientierung:
Stand ab 01.04.2026, ohne Gewähr. Maßgeblich ist die offizielle Tabelle des Landesamts für Besoldung und Versorgung (LBV) Baden-Württemberg. Es handelt sich um die allgemeinen Anwärter-Grundbeträge; in einzelnen Mangelbereichen kann ein Anwärtersonderzuschlag hinzukommen. Das Rechtsreferendariat wird nicht als Besoldung, sondern als Unterhaltsbeihilfe gezahlt. LBV: Anwärterbezüge → · LBV: Rechtsreferendariat →
Familienzuschlag: Zuschläge für Ehepartner und Kinder
Bist du verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft, kommt der ehebezogene Teil des Familienzuschlags hinzu. Für Kinder erhöht er sich weiter – in Baden-Württemberg steigt er ab dem dritten Kind besonders deutlich.
Gesamtwerte des Familienzuschlags inkl. ehebezogenem Teil (180,46 €), für Anwärter ohne die besoldungsgruppenabhängigen Erhöhungsbeträge. Stand ab 01.04.2026, ohne Gewähr. Der deutliche Sprung ab dem dritten Kind ist eine Besonderheit der Beamtenbesoldung. Deine genaue Situation rechnest du am einfachsten mit unserem Besoldungs-Rechner durch. LBV-Tabelle Familienzuschlag →
Was bleibt netto übrig?
Dein Netto liegt bei Anwärterbezügen oft näher am Brutto als bei Angestellten – weil die üblichen Sozialabgaben entfallen. Vom Brutto gehen im Wesentlichen ab:
- die Lohn-/Einkommensteuer nach deiner Steuerklasse (im Referendariat meist Steuerklasse I),
- dein Beitrag zur privaten Krankenversicherung – im Anwärtertarif dank Beihilfe oft nur rund 60–100 € im Monat,
- ggf. Kirchensteuer, falls du kirchensteuerpflichtig bist.
Eine grobe Netto-Spanne blendet dir unser Besoldungs-Rechner direkt mit ein. Für eine belastbare Zahl lohnt sich ein kurzer persönlicher Blick auf deine Steuerklasse und deinen PKV-Beitrag.
Häufige Fragen zur Besoldung im Referendariat
Das hängt von deinem Eingangsamt ab. Zur Orientierung liegen die Anwärter-Grundbeträge grob zwischen rund 1.550 € im mittleren Dienst und etwa 1.820 € im höheren Dienst bzw. Lehramt (A13); im Rechtsreferendariat werden rund 1.610 € als Unterhaltsbeihilfe gezahlt (Stand ab 01.04.2026). Maßgeblich ist die offizielle LBV-Tabelle.
Ja. Bei Ehe oder Lebenspartnerschaft kommt der ehebezogene Teil des Familienzuschlags (rund 180 €) hinzu, für Kinder erhöht er sich weiter. In Baden-Württemberg steigt der Zuschlag ab dem dritten Kind besonders deutlich. Die genauen Beträge findest du oben in der Übersicht.
Als Beamt:in auf Widerruf zahlst du keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Es fallen im Wesentlichen nur Steuer und dein – im Anwärtertarif meist günstiger – PKV-Beitrag an. Dadurch bleibt netto oft mehr übrig.
Was bleibt bei dir konkret übrig?
Wir rechnen deine Bezüge und deinen PKV-Beitrag gemeinsam durch – kostenlos und unverbindlich, telefonisch, online oder bei uns in Tübingen.
Jetzt kostenlos beraten lassen