Die Beihilfe ist ein Zuschuss deines Dienstherrn zu deinen tatsächlichen Krankheitskosten – sie ersetzt aber keine Krankenversicherung. Beihilfe und private Restkostenversicherung müssen zusammen immer 100 % ergeben. Wie hoch dein Beihilfeanteil (Bemessungssatz) ausfällt, hängt von deiner Situation ab. Hier bekommst du den Überblick für Baden-Württemberg 2026.
Was ist die Beihilfe – und was ist sie nicht?
Die Beihilfe beteiligt sich nicht an deinem Versicherungsbeitrag, sondern an deinen konkreten Rechnungen für Arzt, Krankenhaus, Medikamente, Vorsorge oder Geburten. Den Anteil, den die Beihilfe nicht übernimmt, deckst du über eine private, beihilfekonforme Krankenversicherung (PKV) ab. Den Beihilfeanspruch hast du nur, wenn du diese Restkostenversicherung abschließt.
Die Grundlage regelt die Beihilfeverordnung Baden-Württemberg (BVO BW), die zum 01.01.2026 in neuer Fassung gilt und zuletzt am 27.05.2026 geändert wurde.
Beihilfe-Bemessungssätze BW 2026 im Überblick
Der Bemessungssatz ist der prozentuale Anteil, den das Land übernimmt:
* Beim Ehe-/Lebenspartner nur bei Einhaltung der Einkommensgrenze: Die beihilferechtlich relevanten Einkünfte dürfen in mindestens einem der zwei Jahre vor Antragstellung 20.000 € nicht übersteigen. Stand 2026, ohne Gewähr – maßgeblich ist die jeweils gültige Beihilfeverordnung BW bzw. deine Beihilfestelle. Deinen persönlichen Satz kannst du auf der Startseite im Beihilfe-Erklärer ausprobieren. LBV: Bemessungssätze → · LBV: Einkommensgrenze →
So ergänzen sich Beihilfe und PKV zu 100 %
Beispiel: 50 % Beihilfe
Übernimmst du als Anwärter:in ohne Kinder einen Bemessungssatz von 50 %, trägt das Land die Hälfte deiner Kosten. Die anderen 50 % deckst du über deine private Restkosten-PKV ab.
Beispiel: 70 % Beihilfe
Ab dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind oder als Pensionär:in steigt dein Satz auf 70 %. Deine private PKV muss dann nur noch die restlichen 30 % absichern – der Beitrag sinkt entsprechend.
Was die Beihilfe zahlt – und was nicht
Grundsätzlich beihilfefähig sind medizinisch notwendige Leistungen im Rahmen der BVO. Nicht alles wird jedoch in voller Höhe oder überhaupt übernommen:
- Beihilfefähig sind z. B. Arzt- und Krankenhausbehandlung, Medikamente, Vorsorge und Geburten.
- Für viele Leistungen gelten Höchstsätze, Eigenbehalte oder Voraussetzungen (z. B. bei Zahnersatz, Heil- und Hilfsmitteln).
- Eine BW-Besonderheit: Für die Säuglings- und Kleinkindausstattung zahlt die Beihilfe eine Pauschale von 250 €.
- Genau hier ist die richtige Wahl deines PKV-Tarifs entscheidend, damit keine Lücke zwischen Beihilfe und Versicherung bleibt.
So reichst du deine Beihilfe ein
In Baden-Württemberg läuft die Beihilfe über das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV). Deine Belege reichst du digital ein – über die App „Beihilfe BW“ oder das LBV-Kundenportal. Parallel reichst du dieselben Rechnungen bei deinem privaten Versicherer ein, der die Restkosten übernimmt. So musst du in der Regel nichts vorstrecken.
Häufige Fragen zur Beihilfe in BW
Für die meisten Beamt:innen liegt der Bemessungssatz bei 50 %, ab dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind steigt er in der Regel auf 70 %. Berücksichtigungsfähige Kinder sind zu 80 %, der Ehe-/Lebenspartner (innerhalb der Einkommensgrenze) zu 70 % beihilfeberechtigt. Als Versorgungsempfänger:in (Pension) steigt dein Satz meist auf 70 %.
Ja. Berücksichtigungsfähige Familienangehörige haben einen eigenen Beihilfeanspruch – Kinder meist zu 80 %, der Ehe-/Lebenspartner zu 70 % (an eine Einkommensgrenze gebunden: relevante Einkünfte in mindestens einem der zwei Jahre vor Antragstellung höchstens 20.000 €). Kinder sind berücksichtigungsfähig, solange du Kindergeld erhältst.
Nein. Die Beihilfe deckt nur einen Teil deiner Kosten. Den Rest musst du über eine private, beihilfekonforme Krankenversicherung absichern – beides zusammen ergibt immer 100 %. Ohne diese Restkostenversicherung besteht kein vollständiger Schutz.
Dein Satz passt sich an – etwa wenn ab dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind 70 % gelten. Ändert sich deine Familiensituation oder wechselst du das Bundesland, muss die private Versicherung innerhalb von sechs Monaten angepasst werden, dann ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Welcher Beihilfesatz gilt für dich – und was heißt das für deine PKV?
Wir klären deinen Bemessungssatz und den passenden PKV-Tarif in einem kostenlosen, unverbindlichen Gespräch – telefonisch, online oder bei uns in Tübingen.
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